Investitionsunterstützung

Sie planen Investitionen und sind auf der Suche nach dem passenden Förderprogramm?

Sie wollen investieren? Sie möchten wissen, ob Ihnen Fördermittel zustehen?

Nachfolgend ist eine Auswahl an aktuellen Fördermittelprogrammen aufgeführt.
Darüber hinaus gibt es viele weitere Förderprogramme. Gern gelfen wir Ihnen bei der Recherche nach dem passenden Programm!

Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung von Zuschüssen?

Nutzen Sie unsere Expertise, um die Ihnen zustehenden Fördermittel zu erhalten!

Wir übernehmen für Sie…
… die Recherche nach dem passenden Förderprogramm.

Das richtige Förderprogramm zu finden, ist gar nicht so einfach, da es viele verschiedene Förderungen gibt, welche sich sowohl regional als auch inhaltlich stark unterscheiden. Aus mehr als 2.000 Förderprogrammen recherchieren wir für Sie, welche Fördermittel konkret für Ihr Projekt geeignet sind. Wir achten auf die Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung von Richtlinien, ermitteln die Bemessungsgrundlagen und stellen die Kombinationsmöglichkeiten der Förderprogramme zusammen.

… den Beantragungsprozess

Fördermittel zu beantragen, ist die größte Herausforderung für kleine, mittlere, aber auch für große Unternehmen, ganz gleich, ob der Antrag bei Bund, Ländern oder der EU beantragt wird. Deshalb übernehmen wir für Sie im Verlauf des Beantragungsprozesses die Beschaffung sowie Erstellung der notwendigen richtlinienkonformen Antragsunterlagen. Erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung Ihres Projektes durch unser Know-how. Denn durch unsere erfolgsorientierte Vergütung sind wir ebenso an einer optimalen Antragsstellung und Bewilligung des Projekts interessiert wie Sie.

… die komplette Kommunikation mit dem Fördermittelgeber

Nachdem das passende Fördermittelprogramm beantragt wurde, geht es darum, etwaige Nachforderungen seitens des Fördermittelgebers zu erfüllen und die entsprechenden Fristen zu wahren. Nicht selten bekommen Sie zunächst nur eine Bestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrages. Hiernach kann in der Regel mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden. Inwieweit dies sinnvoll ist, sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, sollten Sie diesen ebenfalls einer intensiven Prüfung unterziehen. Manchmal ist es eine Kleinigkeit, die wichtig ist, damit Sie später nach Beendigung Ihres Projekts, die Fördermittel nicht zurückzahlen müssen!

… die Abwicklung und Organisation des Mittelabrufs

Aber auch beim Abruf der Fördermittel müssen Sie Regeln beachten. Bei einigen Förderprogrammen müssen Sie alle Rechnungen in einer speziellen Liste chronologisch auflisten und entweder die Rechnungen in Kopie oder im Original beifügen. Manchmal führt die falsche Formulierung auf einer Rechnung bereits zu einer Ablehnung. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Fördermittel vollständig abgerufen werden, so wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gern dabei.

 

Marcel Hein, Geschäftsführer

Zugelassener BAFA-Berater
Geprüfter Berater*
Autorisierter Prozessberater**

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Telefon: 03663 4089697
Mail: info@wwiu.de

Jetzt Unterstützung anfordern!


     


     

    GREEN Invest

    Was wird gefördert?

    Das Förderprogramm Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen hat das Ziel, Unternehmen zu ermöglichen, Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und zu nutzen sowie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit im betrieblichen Handeln zu forcieren.

    Gefördert werden:

    • Umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale bezogen auf den Prozess in Unternehmen aufzeigen (Situationsanalyse),
    • Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist),
    • Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung,
    • Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar- Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit).

    Ziel der Energieberatung:

    • Erkennen von Schwachstellen und Energiesparpotenzialen zur Verringerung von CO2-Emissionen
    • Optimierung der Produktionsprozesse und Verfahren im Unternehmen
    • Erarbeitung konkreter energie- und ressourcensparender Maßnahmen
    • die Umsetzung der konkreten Handlungsempfehlungen führt zur effizienten Energieverwendung im gesamten Unternehmen
    • umweltgerechtes und nachhaltiges Produzieren und Wirtschaften

    Werden im Abschlussbericht von dem Energieberater Investitionen zur Optimierung von Prozessen empfohlen, können diese mit einem Zuschuss gefördert werden. Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieblich genutzten Sachanlagen, die mindestens über die Zweckbindefrist in Ihrem Unternehmen verbleiben. Die Zweckbindefrist beträgt 5 Jahre ab Investitionsende.

    Wieviel wird gefördert?

    Höhe des Zuschusses für die messtechnisch gestützte Beratung:

    • bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 7.500 Euro
    • bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 2.500 Euro
    • bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 5.000 Euro
    • bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500 Euro

    Höhe des Zuschusses für die Contracting-Beratung:

    • bis zu 80 % des Beratungshonorars, maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 1.920 Euro

    Höhe des Investitionszuschusses:

    • für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze (siehe Glossar)

    Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.

     

    Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)

    Über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) unterstützen wir produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister*innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen bis zu 45 Prozent.

    Gegenstand der Förderung

    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
    • Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen; nur bei Großunternehmen)
    • Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw.
      bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.

    Momentan gelten die nachfolgenden Konditionen im GRW-Programm:

    Die Mindestinvestition liegt bei 100.000 Euro, der maximal Zuschuss bei max. 200.000 Euro.
    Die Förderquote beträgt maximal 45 % und schwankt je nach Lage der Betriebsstätte (Zuordnung Fördergebiet) und der Größe des Unternehmens.

    Von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen bekommen zusätzliche Unterstützung: So kann für alle Betriebe, die Corona-Überbrückungs- oder außerordentliche Wirtschaftshilfen erhalten haben, sowie generell für alle Unternehmen der Automobil- und Automobilzulieferindustrie der Förderhöchstsatz um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden:

    • 30 Prozent bei Großunternehmen
    • 40 Prozent bei mittleren Unternehmen
    • 50 Prozent bei kleinen Unternehmen

    Profitieren sollen davon insbesondere auch Unternehmen aus der Tourismusbranche, dem Beherbergungs- und dem Veranstaltungsgewerbe.

     

    Auszug der Förderberechtigten

    • Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie)
    • Pharmazeutische Erzeugnisse
    • Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse
    • Gummi, Gummierzeugnisse
    • Grob- und Feinkeramik
    • Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse
    • Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente
    • Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung
    • Schilder und Lichtreklame
    • Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse48
    • NE-Metalle
    • Eisen-, Stahl- und Temperguss 48
    • NE-Metallguss, Galvanotechnik
    • Maschinen, technische Geräte
    • Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen
    • Fahrzeuge aller Art und Zubehör
    • Schiffe, Boote, technische Schiffsausrüstung
    • Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und
      Nachrichtentechnik
    • Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse,
      Chirurgiegeräte
    • Uhren
    • EBM-Waren
    • Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren
    • Holzerzeugnisse
    • Formen, Modelle, Werkzeuge
    • Zellstoff, Holzschliff, Papier, Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse
    • Druckerzeugnisse
    • Leder und Ledererzeugnisse
    • Schuhe
    • Textilien
    • Bekleidung
    • Polstererzeugnisse
    • Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt
      und geeignet sind
    • Futtermittel
    • Recycling
    • Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie
    • Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz
      36. Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von DV-
      Programmen
    • Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen
      Dienstleistungsunternehmen
    • Verlage
    • Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft
    • Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
    • Ausstellungs- und Messeeinrichtungen als Unternehmen
    • Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 Prozent des Umsatzes mit eigenen
      Beherbergungsgästen erreichen
    • Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
    • Informations- und Kommunikationsdienstleistungen

    Betriebsstätten des Handwerks, in denen überwiegend die o.g.
    Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, sind grundsätzlich
    förderfähig.

     

    Digital Jetzt

    Mit dem Programm werden Mittelständige Unternehmen aus allen Branchen, inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe von 3 bis 499 Beschäftigte bei der Digitalisierung unterstützt. Gefördert werden Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

    Was wird gefördert

    Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
    Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

    Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

    Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:

    • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
    • Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
    • Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
    • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
    • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
    • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
    • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
    • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
    • Einführung eines digitalen Abbilds
    • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
    • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
    • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

    Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:

    • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
    • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
    • Einführung datenbasierter Dienstleistungen
    • 3D-Visualisierungen von Messeständen
    • Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen
    • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

    Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

    • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
    • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

    Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

    Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.

    Dieser

    • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
    • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
    • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
    • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

    Außerdem:

    • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
    • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
    • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
    • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

    Wie viel wird gefördert

    Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

    Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

    Zuwendungsfähige Ausgaben sind

    • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software,
    • Ausgaben für externe Dienstleistungen,
    • Schulungen von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt stehen (z.B. Einweisung in neue Software und Technik).

    Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

     

    Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG)

    Im Mittelpunkt steht die Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs von Betriebsstätten. Gefördert werden Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen.

    Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Das Unternehmen muss weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und der erzielte Jahresumsatz entsprechend dem Rechnungsabschluss darf 2 Mio. EUR (Schwellenwert) nicht überschreiten. Bei dem Unter-nehmen muss es sich zudem um ein eigenständiges Unternehmen handeln.

    Es werden Kleinstunternehmen gefördert, die der Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs dienen. Güter oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs sind in erster Linie Verbrauchsgüter wie Lebensmittel (z. B. Back‐ und Konditorenwaren, Fleisch‐ und Wurstwaren und Getränke), Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Heimtierfutter sowie Blumen aber auch medizinisch-helfende Behandlungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie), Friseure und Pflegedienstleistungen. Die Bereitstellung der Güter und Dienstleistungen kann auch im Rahmen von mobilen Angeboten (z. B. Verkaufswagen) erfolgen.

    Nicht antragsberechtigt sind u. a.:

    • landwirtschaftliche Unternehmen und deren Zusammenschlüsse
    • Ärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Apotheker,
    • Unternehmen in Schwierigkeiten,
    • Franchiseunternehmen,Unternehmen des Tourismus und der Freizeitwirtschaft (z. B. Gastronomische Einrichtungen,Diskotheken, Spielhallen, Reiseveranstalter).

    Förderhöhe

    Die Zuwendung wird bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Investitionen, die die Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie (LEADER) fördern, kann der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte angehoben werden.

     

     

    Thüringen Invest

    Das Förderprogramm Thüringen-Invest wurde eingestellt. Das Förderprogramm wird durch InnoInvest ersetzt, wurde aber noch nicht aufgelegt. Voraussichtliche Veröffentlichung der Förderrichtlinien im 4. Quartal 2022

    Unser Tipp!

    Wie der Thüringen-Invest-Zuschuss wird auch InnoInvest mit Förderdarlehen vielseitig kombinierbar sein, z. B. die Förderdarlehen Thüringen-Dynamik oder GuW Thüringen werden voraussichtlich genutzt werden können.

     

    Digitalbonus Thüringen

    Achtung: Das Programm Digitalbonus Thüringen wurde eingestellt. Gern prüfen wir für Sie, welches Förderprogramm auf Ihr Vorhaben zutrifft.

     

     

     


     

     

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      *Geprüft durch Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
      **Akkreditiert beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): UnternehmensWert:Mensch