Krisen-Hilfspakete für Unternehmer

Wir prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.

  • Sie möchten die Aufstockung des Bundesprogramms (bis zu 9.000 Euro Zuschuss) beantragen?
  • Sie möchten Verdienstausfall gemäß Infektionsschutzgesetz geltend machen?
  • Sie wollen ein zinsloses Darlehen bis zu 50.000 Euro beantragen?
  • Sie wollen als Unternehmer gestärkt aus der Krise kommen?

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir spezielle Strategien zur Überwindung der Krise.

Nutzen Sie unsere mit bis zu 100% Zuschuss zum Beratungshonorar geförderte Unternehmensberatung.

Die Bezahlung erfolgt ohne Vorfinanzierung der Beratungskosten durch Sie! Siehe haben keine Kosten!

Sichern Sie sich jetzt die Zuschüsse und arbeiten Sie mit den Experten! Bei Interesse an unserem 100%-geförderten Beratungspaket kontaktieren Sie uns bitte.

Meinen Fall jetzt prüfen


     

    Nutzen Sie die Fördermittel jetzt! Dieses Programm ist ein spezielles Förderprogramm für Unternehmen, die durch die CORONA-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Bezahlt wird es aus Mitteln der Fördertöpfe über das BAFA. Wir sind die Experten für die Unternehmensberatung in Zeiten des Digitalen Wandels und seit 1998 als Unternehmensberatung tätig!)

     

    Wir informieren Sie über Förderung und Finanzhilfen für Unternehmen & Selbstständige

    Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler fürchten aktuell um ihre Firmen, die eigene Praxis und die Zukunft. Peter Altmaier erklärte dazu in der Bundespressekonferenz:

    „Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen.“

    Dies gilt auch für Ihre Firma. Auch Ihnen wird mit Liquiditätsprogrammen,  Darlehen und Zuschüssen geholfen.

    In einer Erklärung der Bundesregierung vom 13. März 2020 auf der Homepage www.bundesregierung.de heißt es:

    „Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattungsollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.“

     

    Wie können Sie sich vorbereiten? 

    • Die eigenen Bankunterlagen sind auf den neusten Stand zu bringen.
    • Jahresabschlüsse 2018 und bestenfalls 2019 sind zu besorgen.
    • Wer den Jahresabschluss 2019 noch nicht hat, sollte sich den Status vom Steuerberater feststellen lassen.
    • Eine Planung für das Unternehmen und die Mittelverwendung notwendig.

    Welche Hilfen gibt es?

    Die Bundesregierung hat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für
    Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige beschlossen.

    Ebenso existiert die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, um die Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten.
    Dieser kombiniert und ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

     

    Unter anderem auch

    Darlehen

    Es ist beschlossen worden, dass es einen 500 Mrd. Euro Rettungsrahmen (Rettungsschirm) mit drei Stufen bereitgestellt wird. Die ersten 20 Mrd. Euro wurden bereits freigeschaltet. Also gibt es quasi unbegrenzte Liquiditätshilfen.

    Fördermittel

    Zusätzlich gibt es ein großes Angebot an Fördermitteln für die Unternehmensentwicklung und -transformation mit 50% bis 80% nicht rückzahlbaren Zuschüssen.  Diese Instrumente stehen bereits heute zur Verfügung und können jederzeit genutzt werden!

    Kurzarbeit

    Für Kurzarbeit soll nun der neue Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld gelten. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet werden

     

    Mein Unternehmertipp:

    Nutzen Sie bereits heute die Chance auf Neuausrichtung.

    Jede Krise hat ein Ende und dann geht es in den nächsten Aufschwung. Bereiten Sie sich als Unternehmer/-in jetzt schon auf die neuen Trends, die neuste Technik und Themen vor! Während alle anderen noch diskutieren und lamentieren, packen echte Unternehmer/-innen an und nutzen den Vorsprung, den Sie sich in der Zwischenzeit erarbeitet haben. Prüfen Sie alle Ausgaben! Reinigen Sie Ihre Systeme von überflüssigem Ballast und verschlanken Sie die Prozesse. Besorgen Sie sich nun in der Krise das Wachstumskapital. Putzen Sie Ihre Webseiten und bauen Sie auf die Neuen Medien. Setzen Sie auf Digitalisierung v.a. in der Markterschließung! Lesen Sie sich in die neuen Zukunftsthemen ein. Schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter (auch online) und dann geht es bald aufwärts!

    Wir helfen Ihnen umgehend – Einfach, schnell, unkompliziert & kostenfrei

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