Soforthilfeprogramm für Heilmittelerbringer
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Rettungsschirm speziell für
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Masseure
- Podologen
beschlossen.
Demnach erhalten Heilmittelerbringer 40 Prozent Ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als einmaligen Zuschuss.
Eine Anrechnung der Unterstützungsmaßnahmen in Form von anderen Soforthilfemaßnahmen wird es nicht geben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, dass Patientinnen und Patienten derzeit zurückhaltend seien, wenn es darum geht medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch würden auch den Heilmitterbringern die Einnahmen wegbrechen. Der Rettungsschirm soll helfen, Verluste abzufedern und Liquidität zu sichern. Mithin sollen auch funktionierende Strukturen erhalten werden.
Somit hat sich die Aufklärungsarbeit und der kontinuierliche Druck der Berufsverbände und Therapeuten ausgezahlt.
Gern helfen wir Ihnen dabei, das Soforthilfeprogramm für Heilmittelerbringer zu beantragen.
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Wie viel Geld es gibt?
Alle Praxisinhaber, deren Praxen vor dem 1. Oktober 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Praxen, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 ihre Zulassung erworben haben, erhalten ebenfalls 40 Prozent der im vierten Quartal gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Vergütung, mindestens aber 4.500 Euro. Diesen Betrag erhalten auch alle Praxen, die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 zugelassen wurden.
Wer im Mai 2020 zugelassen wird, kann mit einer Ausgleichzahlung in Höhe von 3.000 Euro rechnen. Erfolgt die Zulassung im Juni 2020, ist eine Einmalzahlung von 1.500 Euro vorgesehen“, so der Verband.
Ausgleichszahlungen müssen nicht zurück gezahlt werden
Bei den Ausgleichszahlungen handelt es sich um Zahlungen, die nicht rückerstattet werden müssen. Eine Anrechnung anderer finanzieller Hilfen wie der Soforthilfe oder dem Kurzarbeitergeld (KuG) findet nicht statt.
Anträge erst ab dem 20. Mai einreichen!
Dringend zu beachten ist laut Physio-Deutschland: Fest steht bereits heute, dass Anträge erst ab dem 20. Mai 2020 bei der zuständigen Stelle in jedem Bundesland eingereicht werden dürfen – vorher nicht! Alle vor diesem Datum eingereichten Anträge werden von den Krankenkassen nicht bearbeitet. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 30. Juni 2020. Da die Krankenkassen die Ausgleichszahlungen vermutlich automatisiert an die dem Institutionskennzeichen (IK) hinterlegte Bankverbindung überweisen, sollte vorab sicherheitshalber kurz geprüft werden, ob die dem IK hinterlegte Bankverbindung noch aktuell ist.
Krisen – Förderungen – Finanzierungen – Rettungsschirm
Wir prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.
- Sie benötigen einen Zuschuss aus dem Soforthilfeprogramm?
- Sie benötigen ein Darlehen mit 100 % Haftungsfreistellung zur Liquiditätsverbesserung?
- Sie wollen als Unternehmer gestärkt aus der Krise kommen?
Dann nutzen Sie unsere mit bis zu 100% Zuschuss zum Beratungshonorar geförderte Unternehmensberatung. Dies gilt ab dem 01.04.2020 für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU-Kriterien) und für Freiberufler in Schwierigkeiten.
Die Unternehmensberatung wird mit 100% bezuschusst. Die Bezahlung erfolgt ohne Vorfinanzierung der Beratungskosten durch Sie! Siehe haben keine Kosten!
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Wir informieren Sie über Förderung und Finanzhilfen für Unternehmen & Selbstständige
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler fürchten aktuell um ihre Firmen, die eigene Praxis und die Zukunft. Peter Altmaier erklärte dazu in der Bundespressekonferenz:
„Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen.“
Dies gilt auch für Ihre Firma. Auch Ihnen wird mit Liquiditätsprogrammen, Darlehen und Zuschüssen geholfen.
In einer Erklärung der Bundesregierung vom 13. März 2020 auf der Homepage www.bundesregierung.de heißt es:
„Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.“
Wie können Sie sich vorbereiten?
- Die eigenen Bankunterlagen sind auf den neusten Stand zu bringen.
- Jahresabschlüsse 2018 und bestenfalls 2019 sind zu besorgen.
- Wer den Jahresabschluss 2019 noch nicht hat, sollte sich den Status vom Steuerberater feststellen lassen.
- Eine Planung für das Unternehmen und die Mittelverwendung notwendig.
Welche Hilfen gibt es?
Die Bundesregierung hat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für
Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige beschlossen.
Ebenso existiert die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, um die Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten.
Dieser kombiniert und ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Unter anderem auch
Darlehen
Es ist beschlossen worden, dass es einen 500 Mrd. Euro Rettungsrahmen (Rettungsschirm) mit drei Stufen bereitgestellt wird. Die ersten 20 Mrd. Euro wurden bereits freigeschaltet. Also gibt es quasi unbegrenzte Liquiditätshilfen.
Fördermittel
Zusätzlich gibt es ein großes Angebot an Fördermitteln für die Unternehmensentwicklung und -transformation mit 50% bis 80% nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Diese Instrumente stehen bereits heute zur Verfügung und können jederzeit genutzt werden!
Kurzarbeit
Für Kurzarbeit soll nun der neue Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld gelten. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet werden
Mein Unternehmertipp:
Nutzen Sie bereits heute die Chance auf Neuausrichtung.
Jede Krise hat ein Ende und dann geht es in den nächsten Aufschwung. Bereiten Sie sich als Unternehmer/-in jetzt schon auf die neuen Trends, die neuste Technik und Themen vor! Während alle anderen noch diskutieren und lamentieren, packen echte Unternehmer/-innen an und nutzen den Vorsprung, den Sie sich in der Zwischenzeit erarbeitet haben. Prüfen Sie alle Ausgaben! Reinigen Sie Ihre Systeme von überflüssigem Ballast und verschlanken Sie die Prozesse. Besorgen Sie sich nun in der Krise das Wachstumskapital. Putzen Sie Ihre Webseiten und bauen Sie auf die Neuen Medien. Setzen Sie auf Digitalisierung v.a. in der Markterschließung! Lesen Sie sich in die neuen Zukunftsthemen ein. Schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter (auch online) und dann geht es bald aufwärts!
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